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   BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07   

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https://dejure.org/2008,8174
BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07 (https://dejure.org/2008,8174)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - III ZB 72/07 (https://dejure.org/2008,8174)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - III ZB 72/07 (https://dejure.org/2008,8174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen des Vertretens einer bestimmten Rechtsauffassung eines Senates

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Rechtsbeschwerde gegen EntscheidungenAufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - AufhebungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07
    Wenn der Senat eine andere Rechtsauffassung vertritt, als der Beschwerdeführer sich dies wünscht, ist dies unter dem Blickwinkel des Art. 103 Abs. 1 GG unerheblich (vgl. BVerfGE 64 1, 12).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07
    Der Beschwerdeführer kann mit der Anhörungsrüge keine weitere Begründung einfordern, als dies nach den Verfahrensvorschriften in der Hauptsache vorgesehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432, 1433).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07
    Der Schutzbereich des grundrechtsgleichen Rechts ist auf das vom Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache ausgerichtet (BVerfG NJW-RR 2008, 75, 76).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht einem Umstand nicht die richtige Bedeutung für die weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93, 98 ; 22, 267, 273 f ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZB 72/07
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht einem Umstand nicht die richtige Bedeutung für die weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93, 98 ; 22, 267, 273 f ).
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